Stille Gesellschaftsbeteiligung

Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung. Der stille Gesellschafter ist auf Zeit am Gewinn und Verlust der RESTAURA REAL ESTATE GmbH beteiligt. Im Geschäftsverkehr tritt nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen auf und nur dieses wird im Vertragsverkehr rechtlich verpflichtet.

Der stille Gesellschafter ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen bzw. Eigentum der RESTAURA REAL ESTATE GmbH übergeht. Es besteht bei vertragsgemäßer Kündigung ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Einlagekapitals. Der stille Gesellschafter haftet beschränkt wie der Kommanditist, nämlich nur in Höhe der von ihm vertraglich übernommenen stillen Gesellschaftseinlage. Ist diese Einlage erbracht, besteht keinerlei Haftung mehr und ebenso ist eine Nachschussverpflichtung ausgeschlossen. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer mit maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer unterliegen. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.

Die Beteiligung
Art:
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 stille Gesellschaftsbeteiligungen = Small-Capital- Beteiligung)
Ausgestaltung:
  • Typisch stilles Gesellschaftskapital
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit: Mindestens 5 volle Jahre
Emissionsvolumen: 2,5 Mio. Euro
Kündigungsfrist: Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung: Einmaleinlage: ab 10.000,- Euro
Emissionskosten: Agio­ 5 %­ aus­ der­ Zeichnungssumme
Anlaufverluste: keine
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Dividende / Bonus:
  • Grunddividende:­ 6,5 %­ p. a.­ des­ Beteiligungsbetrages
  • Überschussdividende­ anteilig­ aus­ 15 %­ des­ Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende: 1 x jährlich